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Die
Anmeldung zu einem Kurs kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bitte
melden Sie sich bei:
Ingrid
Sönnichsen, Wankendorf, Tel. 04326 / 2138, schriftlich per FAX: 04326
/ 289200
oder bei
Sabine Meier, Wankendorf, Tel. 04326 / 1804
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Teilnahme- und Gebührenordnung (TGO) der VHS Wankendorf
§ 1 Geltung
Die Bedingungen in der geltenden Fassung sind Bestandteil des mit der
Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Vertrages. Die Kenntnisnahme
(siehe auch www.vhs-wankendorf.de.) wird mit der Anmeldung bestätigt.
§ 2 Anmeldung zur Teilnahme
Anmeldung - schriftlich per Fax oder eMail / Internet, telefonisch oder
persönlich bei der VHS - ist erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich
und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr und möglicher Nebengebühren. Bei
Überbelegung oder Kursausfall erfolgt eine Benachrichtigung.
§ 3 Teilnahmebeschränkungen
Die VHS kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B.
Höchst-/ Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen).
Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten
Fällen verwehrt oder an gebotene Voraussetzungen geknüpft werden. Im übrigen
geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
§ 4 Teilnahmegebühren
Die Gebühr jeder einzelnen Veranstaltung wird im Semesterprogramm angekündigt.
Die Gebührenkalkulation für die meisten Kurse beruht auf einer Zahl von
8 Teilnehmern (TN). Ein Kurs kann mit weniger TN stattfinden, wenn eine
entsprechend höhere Gebühr von den restlichen Teilnehmern anteilig übernommen
wird oder die Anzahl der Unterrichtsstunden entsprechend gekürzt werden.
§ 5 Sonstige Gebühren und Kosten
Bei Sprachkursen entstehen i.d.R. zusätzliche Kosten für das jeweilige
Lehrbuch. Auf evtl. weitere zusätzliche Kosten (z.B. für Arbeits- und
Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen
jeglicher Art, für Prüfungsgebühren) wird in der Ausschreibung hingewiesen.
§ 6 Ermäßigungen
Keine Ermäßigungen.
§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise
Die Gebühren werden mit Kursbeginn fällig. Bezahlung entweder bar am ersten
Kursabend oder per Banküberweisung.
§ 8 Rückstände und Mahnungen
Bei Rückstand in der Zahlung der Gebühren und sonstiger Forderungen der
VHS werden eingehende Zahlungen auf die Rückstände verrechnet. Zusätzliche
Kosten aus vertragswidrigem Rückruf geleisteter Zahlungen im Rahmen einer
Abrufermächtigung oder aus anderen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlungsabwicklung
gehen zu Lasten des TN.
§ 9 Rücktritt von der Anmeldung
Die Kündigung der Anmeldung ist bis zum 4. Tag vor Kursbeginn möglich.
Danach ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Gebühren nach § 5 werden
nur dann erstattet, wenn daraus noch keine Verpflichtungen gegenüber Dritten
begründet worden sind.
§ 10 Kündigung durch Teilnehmer nach Veranstaltungsbeginn Bei Kündigung
nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig.
Rückzahlungen sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarte Leistung erbracht
wird. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung
und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.
§ 11 Absage und Abbruch von Veranstaltungen
Die VHS kann wegen Ausfalls von Dozenten, Unterbelegung oder anderer triftiger
Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen.
Bei Absage werden gezahlte Gebühren erstattet. Bei Abbruch geschieht eine
Mitteilung; Gebühren sind bis zu diesem Zeitpunkt fällig, überzahlte werden
erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Kosten nach §
5 werden nur dann anteilig erstattet, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten
noch nicht begründet worden sind.
§ 12 Ausschluss von der Teilnahme
Die VHS kann TN in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störungen
des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen von der weiteren
Teilnahme ausschließen. In diesen Fällen werden Gebühren nicht erstattet.
Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.
§ 13 Benutzungsordnung
Der TN erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften
und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und
verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen
werden.
§ 14 Haftung Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen
Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 15 Datenschutz
Die Daten der VHS werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung im Verbund
der Volkshochschulen im Kreis Plön durch die Kreisvolkshochschule Plön
verarbeitet. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen
nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist vertraglich sichergestellt.
§ 16 Gültigkeit
Falls Teile der TGO ungültig sind, beeinträchtigt das nicht ihre anderen
Vorgaben oder den mit der Anmeldung geschlossenen Teilnahmevertrag.
§ 17 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages oder der allgemeinen
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 18 Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist Plön.
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